Terroranschläge und sicherheitsbedrohende Zwischenfälle haben in der Vergangenheit zu immer weitergehenden Sicherheitsmaßnahmen auf den Flughäfen geführt. Das Luftsicherheitsgesetz LuftSiG von 2005 fordert von Luftsicherheitsbehörden, Flughafenbetreibern und Fluggesellschaften umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen bei Fluggast-, Gepäck-, Zutritts- sowie Luftfrachtkontrollen. Eine Tätigkeit in diesen gefährdeten Bereichen erfordert Fachwissen, das durch eine spezielle Qualifikation und Weiterbildung erworben wird. Luftsicherheitskontrollkräfte werden nach dem LuftSiG eingesetzt für die Kontrolle von Personen, aufgegebenem und Handgepäck sowie für mitgeführte Gegenstände (§ 5). Kontrollen von Personal, Waren und Fahrzeuge sind gemäß § 8 und von Fracht und Post nach § 9 vorgeschrieben.
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